Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aufgrund des Abgasskandals droht. Am 18.09.2015 hat die EPA (US- Umweltbehörde) das erste Mal ein Manipulationsvorwurf veröffentlicht. Worauf der VW Konzern am 20.09.2015 die Abgas-Manipulationen im großen Ausmaß öffentlich eingestanden hat.
Da ein Schadenersatzanspruch nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjährt und die Frist frühestens an diesem Tag begann, sollte so schnell wie möglich die Klage bei Gericht eingereicht werden, damit die Verjährung gehemmt wird. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem Motor des Typs EA 189 der Marken VW, Audi, Seat und Skoda.
Der Schaden liegt in der merkantilen Wertminderung. Das bedeutet, dass der Wiederverkaufswert des PKWs durch die Manipulation gesunken ist. Man kann einen PKW, welcher von der Manipulation betroffen ist, nicht mehr um den gleichen Preis verkaufen wie einen PKW, der nicht von der Manipulation betroffen ist. Manche Geschädigten sprechen sogar von einer Unverkäuflichkeit der betroffenen Fahrzeuge. Der Schaden dürfte ungefähr bei 15% bis 20% des Kaufpreises liegen. Die Rechtsprechung verlangt für die Geltendmachung nicht, dass man das Auto wirklich weiterverkauft.
Des Weiteren berichten Geschädigte nach Durchführung des Softwareupdates von zusätzlichen Folgeproblemen. Der Ersatz des merkantilen Minderwerts wird unabhängig davon geltend gemacht, ob das betroffene Fahrzeug im Nachhinein repariert wurde (also ein Softwareupdate durchgeführt wurde).
Es spielt keine Rolle, ob man den PKW zum privaten Gebrauch oder für berufliche Zwecke gekauft hat. Voraussetzung ist aber, dass man das Fahrzeug vor der Veröffentlichung des Skandals gekauft hat.
Man kann nur vor österreichischen Gerichten klagen, wenn man den PKW in Österreich gekauft hat.
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