Markenrecht

Eine Marke ist ein Unternehmenskennzeichen, welches die eigenen Waren und Dienstleistungen von anderen Erzeugern/Anbietern abgrenzt. Die Konsumenten können durch eine Marke schnell und einfach erkennen, dass die Ware/Dienstleistung einem Unternehmen zuzuordnen ist und daher sichergehen, dass die Ware/Dienstleistung der gewohnten Qualität entspricht. Inhaber einer Marke können sowohl natürliche Personen als auch eine juristische Person (zB GmbH, Verein etc.) und sogar juristische Personen öffentlichen Rechts (Bund, Gemeinde etc.) sein

Eine Marke dient jedoch nicht nur für die Erkennbarkeit der Ware/Dienstleistung eines Unternehmens, sondern ist zudem ein wichtiger Bestandteil für die Marketingstrategie eines Unternehmens. Oftmals werden für einzelne Produkte oder Produktsparten eines Unternehmens eigene Marken registriert.

Rechtlich handelt es sich bei einer Marke um ein territorial begrenztes, selbstständiges Vermögensrecht. Damit dieses Vermögensrecht entsteht, ist eine Registrierung (in Österreich beim österreichischen Patentamt) notwendig, damit potentielle Nachahmer und Konkurrenten von der Verwendung der Marke abgehalten werden können. Zu unterscheiden ist eine nationale Marke oder internationale Marke. Eine international registrierte Marke dient vor allem Unternehmen, welche internationale Geschäftsbeziehungen pflegen. Die ungerechtfertigte Verwendung der eingetragenen Marke kann unter Anderem mittels Unterlassungs- und Schadenersatzklage gegenüber Konkurrenzunternehmen durchgesetzt werden.

Bei der Markenregistrierung gilt das sogenannte Prioritätsprinzip. Dies bedeutet, dass der erste, welcher die Marke registriert, das Markenrecht erhält. Ganz gemäß dem Grundsatz “Wer zuerst kommt mahlt zuerst”. Das Markenrecht entsteht erst mit der Eintragung in das Markenregister durch das Patentamt. Die Priorität entsteht aber bereits mit dem Tag der Anmeldung. Es bietet sich daher an, dass eine Marke so schnell als möglich eingetragen wird.

Es ist nicht möglich, alles als Marke zu registrieren. Bei der Gesetzmäßigkeitsprüfung durch das österreichische Patentamt wird die Schutzfähigkeit der Marke untersucht und geprüft. Wenn Registrierungshindernisse vorliegen (zB fehlende Unterscheidungskraft, eine ausschließlich beschreibende Angabe, Zeichen des allgemeinen Sprachgebrauchs etc.) wird die Anmeldung versagt. Liegt ein Registrierungshindernis vor, ergeht eine entsprechende Mitteilung durch das österreichische Patentamt und kann innerhalb einer bestimmten Frist zu den vorgebrachten Bedenken bzw. der amtlichen Beurteilung eine Gegenäußerung erfolgen. Unterbleibt eine Gegenäußerung oder können die Bedenken gegen die Registrierung der Marke nicht ausgeräumt werden, wird die Anmeldung abgewiesen. Gegen einen derartigen negativen Bescheid kann das Rechtsmittel des Rekurses an das OLG Wien eingelegt werden. Gegen den Beschluss des OLG Wien, kann in gewissen Fällen ein weiteres Rechtsmittel in Form eines Revisionsrekurses an den OGH eingebracht werden. Meist kann ein derartiger Aufwand dadurch vermieden werden, wenn die Anmeldung der Marke bereits im Vorfeld geprüft wird und dadurch die gängigen Formalfehler verhindert werden.

Erfüllt die Marke die Eintragungserfordernisse, wird sie unter einer fortlaufenden Registrierungsnummer ins Markenregister eingetragen.

Nachdem die Marke registriert wurde, kann im geschäftlichen Verkehr das Kürzel ® verwendet werden. Es dient als Hinweis darauf, dass es sich um eine registrierte Marke handelt.

Marken können als Wortmarke, Bildmarke, eine kombinierte Wortbildmarke, eine dreidimensionale Marke oder um eine Farb- und Klangmarke registriert werden. Die Schutzdauer einer Marke beläuft sich auf zehn Jahre ab Eintragung in das Markenregister. Wird die Marke vor Ablauf der Frist verlängert, so besteht der Markenschutz für weitere zehn Jahre. Die Schutzdauer kann unbegrenzt verlängert werden. Der Markenschutz ist daher unbefristet.

Jeder kann die Löschung einer bereits eingetragenen Marke beantragen. Dabei kann vor allem geltend gemacht werden, dass eine Marke trotz Registrierungshindernisse eingetragen wurde.