Ein aktueller Bericht des „Spiegel“ legt heimliche Absprachen zwischen Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW während mehr als tausend Treffen nahe. Wenn sich der Verdacht auf Preisabsprachen erhärtet, können Kunden Schadenersatz gegen die Autohersteller geltend machen.
Die großen deutschen Autohersteller sollen sich in verschiedenen Arbeitskreisen heimlich abgesprochen haben. Daimler (Mercedes), Volkswagen, Audi und Porsche haben diese Zusammenarbeit gegenüber der EU-Kommission bereits bestätigt. Volkswagen hat eine „Art Selbstanzeige“ erstattet.
In den Absprachen sei unter anderem der Entschluss gefasst worden, dass die Abgase der Dieselfahrzeuge nicht so gut gereinigt werden sollen, wie dies technisch möglich gewesen wäre. Dadurch dürfte der Gewinn der Konzerne erhöht worden sein. Die Kunden haben daher wohl überhöhte Preise für die PKW bezahlt.
Kunden, die durch die Kartellbildung einen Schaden erlitten haben, können vor den Gerichten Ihres Heimatsstaates Schadenersatz geltend machen. Da eine exakte Schadenshöhe der Kunden schwer berechenbar ist, können nationale Gerichte den Schadensbetrag schätzen.
Die Durchsetzung von Schadenersatz ist durch die Europäische Kartellschadenersatz-Richtlinie 2014/104/EU, welche mit 01.05.2017 in Österreich in Kraft trat, für Schadenersatzklagen wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, erleichtert. Der Eintritt des Schadens durch die Kartellbildung wird zugunsten des Kunden zunächst vermutet.
Die Unternehmen und die Wettbewerbsbehörden sind dabei verpflichtet den Geschädigten, zur Geltendmachung ihrer Rechte, die zweckdienlichen Beweise für eine Schadenersatzklage herauszugeben.
Unsere Kanzlei bereitet sich derzeit intensiv auf Schadenersatzklagen für die geschädigten Endverbraucher gegen die großen deutschen Autoherstellerfirmen vor, nachdem wir beim „Abgasskandal“ schon viele Geschädigte vertreten haben.
Wenn Sie ein Betroffener sind, können Sie gerne Ihre Daten und gegebenenfalls wesentliche Unterlagen (Kaufvertrag, Zulassung etc.) an unsere Kanzlei übermitteln. Wir nehmen Sie dann unverbindlich in unsere Geschädigtenliste auf, damit wir vorab eine allfällige Kostendeckung mit Ihrer Rechtschutzversicherung für Sie kostenlos abklären und Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren können.