Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuglenker bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind und damit andere gefährden. Um hier Abhilfe zu schaffen wurde 2008 eine gesetzliche Winterreifenpflicht eingeführt. Diese gilt aber nur mit gewissen Einschränkungen.

PKW & LKW bis zu 3,5t

Die gesetzliche Regelung verlangt Winterreifen bei “winterlichen Fahrbahnverhältnissen”. Darunter werden eine Schneefahrbahn, Schneematsch oder eine Eisfahrbahn verstanden.

Somit darf zwischen dem 01.11 und dem 15.04. ein Auto bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden.

Als Alternative sind Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern zulässig. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Wesentlich für die Winterreifenpflicht sind also Fahrbahnverhältnisse und Witterung. Nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen liegt ein “Verwaltungsstraftatbestand” vor, wenn die Bereifung unzureichend ist. Es drohen hier Geldstrafen zwischen EUR 35,00 bis zu EUR 5.000,00. Eine Bestrafung droht aber nur, wenn die Fahrbahnverhältnisse tatsächlich eine Winterbereifung erfordern, der PKW aber mit Sommerreifen in Betrieb genommen wurde. Man nennt die Regelung daher auch situative Winterreifenpflicht.

Relevant ist die Winterreifenpflicht auch für die KFZ-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung. Denn nicht nur eine Verwaltungsstrafe kann einem bei falscher Bereifung blühen. Es droht auch der “Ausstieg” der Versicherung, die im Schadensfall wegen des Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht keine Zahlungen leisteten muss oder Zahlungen zurückfordern kann. Schon um selbst an keinem Schaden hängen zu bleiben, empfiehlt sich somit, darauf zu achten, mit den richtigen Reifen unterwegs zu sein.

Wichtig: Bei Winterreifen ist darauf zu achten, dass diese mit der Aufschrift “M+S”, “M.S.” oder “M&S” gekennzeichnet sind. Die Profiltiefe bei Radialreifen muss mindestens 4 mm aufweisen und bei Diagonalreifen mindestens 5 mm.

 

LKW über 3,5t & Omnibusse:

Bei diesen Fahrzeugen müssen zumindest an allen Rädern der Antriebsachse Winterreifen montiert werden. Für LKW und Omnibusse gilt die Einschränkung auf “winterliche” Fahrverhältnisse nicht. Hier müssen in der Zeit vom 1.11. – 15.04. immer Winterreifen montiert sein.

 

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