Strompreiserhöhung Illwerke VKW – Einigung zustande gekommen

Vergleichsverhandlungen

Mit der Illwerke VKW konnte nach langen und intensiven Verhandlungen eine vergleichsweise Gesamtlösung erzielt werden. Wir schreiben es auch unseren engagierten Mandanten zu, dass es ab dem 1.7. für alle Kunden einen reduzierten Strompreis geben wird, wenngleich das ursprüngliche Niveau nicht erreicht wird.

Zusätzlich wurde mit der Illwerke VKW vereinbart, dass sämtliche Kündigungen gegenüber unseren Mandanten zurückgezogen bzw. auch keine neuen mehr ausgesprochen werden.

Es gab auch die Zusicherung, dass jedem unserer Mandanten keine wie immer gearteten Nachteile durch den Anschluss an der Sammelintervention erwachsen und auch ihnen ebenfalls das neue Stromprodukt im Sinne einer Grundversorgung angeboten wird.

Darüber hinaus erhält jeder unserer Mandanten für die entstandenen Umstände, wie Korrespondenz, Telefonate oder Fahrtkosten etc., einen pauschalierten Aufwandsersatz von EUR 100.-.

 

Gerichtsverfahren

Hintergrund für die vergleichsweise Regelung war, dass Kündigungen ausgesprochen bzw. angekündigt wurden und unsere Mandanten in den anhängigen Gerichtsverfahren klaglos gestellt wurden. Durch das beendete Vertragsverhältnis und der Klaglosstellung wäre eine inhaltliche Überprüfung der Strompreiserhöhung somit obsolet gewesen und es hätte ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden müssen. In den Verfahren tritt nunmehr “ewiges Ruhen” ein.

Aktuell gibt es in Österreich leider keinen alternativen Anbieter, der günstiger wäre, als das angekündigte neue Stromprodukt der Illwerke VKW, was damit auch für viele unserer Mandanten mangels Alternative grundsätzlich preislich interessant ist.

 

Energiekrisengesetz

Durch das von der Bundesregierung angekündigte Energiekrisenbeitragsgesetz ab dem 1.6.2023 wird zusätzlich auch sichergestellt, dass Energiekonzerne zukünftig günstigere Einkaufsbedingungen an die Kunden weitergeben müssen, da es sonst zu einer Gewinnabschöpfungssteuer gegenüber den Energiekonzernen kommt. Es steht sich also dafür in nächster Zeit den Strommarkt genau zu beobachten, da wir davon ausgehen, dass dieses Gesetz auf den Strompreismarkt Einfluss hat und zukünftig mitunter auch alternative Anbieter am Markt günstigeren Strom anbieten könnten.

 

 

Kontakt

Pichler Rechtsanwalt GmbH

Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.

Campus V, Hintere Achmühlerstraße 1a

6850 Dornbirn