Das Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten eines jungen Eishockeyspielers entschieden, der kurz vor seinem Karrieresprung in die Profiliga steht. Die drohende Einberufung in den Grundwehrdienst wird  nun aufgeschoben.

 

Noch vor ein paar Monaten, drohte noch durch die Einberufung in den Grundwehrdienst, der Kindheitstraum Profieishockeyspieler zu werden, für unseren Mandanten zu platzen.

 

Seit seiner Kindheit trainierte der Eishokeyspieler  jede freie Minute, um durch Fleiß und Disziplin den Sprung in die Profikarriere zu schaffen. Dafür waren auch erhebliche finanzielle Aufwendungen notwendig.

 

Aber was war geschehen?

 

Vergangen Oktober hätte der Eishockeyspieler aufgrund eines rechtskräftigen Einberufungsbefehls in die Kaserne einrücken sollen, um seinen Grundwehrdienst nachzukommen. Ende September stellte der Eishockeyspieler einen Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes beim Militärkommando. Dieser wurde jedoch mittels Bescheid abgewiesen. Jegliche Versuche das drohende Ende der Sportkarriere durch weitere Anträge zu verhindern, wurden vom Militärkommando abgelehnt.

 

Gegen den endgültig abweisenden Bescheid des Militärkommandos, wurde von uns eine Beschwerde für unseren Mandanten an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebracht.

 

Hauptargument für den Aufschub der Einberufung des Eishockeyspielers war, dass er sich noch in einem Ausbildungsverhältnis befindet und somit jedenfalls ein Aufschubsgrund im Sinne des Wehrgesetzes vorliegt. Ein Ausfall aus der täglichen Trainingsroutine für mehrere Monate wäre somit das berufliche Profi-Aus.

 

Diesem Argument ist der Richter des BVwG ebenfalls gefolgt. Dem Eishockeypspieler wurde ein Aufschub des Grundwehrdienstes bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt. Denn durch eine Unterbrechung würde der angehende Profisportler einen Trainingsrückstand erleiden, der nicht mehr aufgeholt werden kann. Das würde ein erheblicher Nachteil bedeuten.

 

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Entscheidung überhaupt bekämpfen wird. Die Revision wurde zugelassen, da es noch keine höchstgerichtliche Entscheidung betreffend den Aufschub der Einberufung zum Grundwehrdienst gibt.