Im Winter kann es des Öfteren passieren, dass das KFZ mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei den kalten Temperaturen möchte man ungern länger als notwendig das Fahrzeug abschneien. Welche Verpflichtungen den Fahrzeuglenker treffen und mit was für Konsequenzen zu rechnen sind wird im Folgenden kurz beschrieben:

 

Vor dem Fahrtantritt ist grundsätzlich jeder Autofahrer dazu verpflichtet für ausreichende Sicht zu sorgen. Es muss ein sicheres Lenken des KFZ gewährleistet sein. Dabei sollte jedoch nicht nur die Windschutzscheibe vom Schnee und Eis befreit werden. Es müssen alle Scheiben gereinigt werden, damit die Sicht uneingeschränkt möglich ist.

Darüber hinaus ist gesetzlich verankert, dass die Beleuchtung und die Kennzeichen vollständig sichtbar und lesbar sein müssen.

Sollten die Scheiben sowie die Beleuchtung und das Kennzeichen vor der Fahrt nicht vollständig schneefrei sein, stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar. Die Verwaltungsübertretung kann mit einer Strafe von bis zu EUR 5.000 von der Behörde bestraft werden.

Auch das Autodach sollte vom Schnee und Eis befreit werden. Die Schnee- oder Eisschicht am Autodach kann sich sonst während der Fahrt schnell lösen. Durch das Lösen der Schnee- und Eisbrocken können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Für den Schnee und das Eis auf dem Dach des Fahrzeuges ist zwar keine Verwaltungsstrafe gesetzlich geregelt, jedoch kann es bei einem Schaden eines anderen Verkehrsteilnehmers zu Schadenersatzforderungen kommen.

Wird ein anderen Verkehrsteilnehmer durch eine Eisplatte am Körper verletzt, drohen dem Fahrzeuglenker sogar strafrechtliche Konsequenzen.

 

Besonders gefährlich sind Eisplatten auf LKW. Lenker eines LKW sollten sich vor der Fahrt unbedingt vergewissern, dass der LKW-Anhänger von Eisplatten befreit ist.