Abgasskandal: Erstes Urteil des LG Feldkirch zu Dieselgate. Käufer eines Audi Q3 bekommt Großteil des Kaufpreises zurück. Für 66.000 gefahrene Kilometer muss sich der Käufer EUR 7.000 an Benützungsentgelt anrechnen lassen. Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Nunmehr hat sich auch das LG Feldkirch in einer ersten Entscheidung dem Urteil des LG Linz angeschlossen und die Rückabwicklung eines von der Abgasmanipulation betroffenen Fahrzeuges bejaht. Der Verkäufer hätte informieren müssen, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Software manipuliert wurde und die angegbeen Abgaswerte nicht stimmen.
Strittiger Punkt in diesen Verfahren ist immer, welcher Betrag sich der Käufer für die zwischenzeitlich gefahreren Kilometer anrechnen lassen muss. In diesem Fall war das Auto etwa 2 Jahre alt und es wurden 66.000 km gefahren. Letztlichz wird aber auch dieses Verfahren wohl vor dem Obersten Gerichtshof enden, da eine defintive Entscheidung, welchen Betrag sich der Käufer anrechnen lassen muss, nicht abschließend existiert.
Im Verfahren wird das nächste Wort zuerst das Oberlandesgericht Innsbruck haben, bevor das Verfahren zum OGH geht.