Dieselskandal: Wieder Erfolg unserer Kanzlei! Vorsicht: Verjährung ab 01. Jänner 2018 droht!
Max Mustermann2017-11-29T10:55:00+01:00Von Seiten der „Volkswagengruppe“ (VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche) wird wegen des Dieselskandal noch bis 31. Dezember 2107 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ab 01. Jänner 2018 können daher die meisten Ansprüche auf Grund von Verjährung nicht mehr eingeklagt werden. Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) empfiehlt auch jenen Personen, die sich der [...]