Letztwillige Verfügung nur mit Bekräftigung
Max Mustermann2019-04-26T15:36:37+02:00Ein fremdhändig geschriebenes Testament ist nur gültig, wenn der Erblasser die Verfügung vor Zeugen ausdrücklich als letzten Willen bekräftigt. Diese Bekräftigung wird als „nuncupatio“ bezeichnet. Sachverhalt Die Erblasserin hinterließ 3 Töchter, eine davon setzte sie in einem fremdhändigen Testament als Alleinerbin ein. Die anderen zwei Töchter erhielten den Pflichtanteil bereits im Voraus. Die Erblasserin [...]