Kanalgitter als Stolperfalle – vertragliche und deliktische Haftung
Max Mustermann2019-04-26T15:37:05+02:00Kanalgitter vor Geschäftseingängen müssen gemäß RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) niveaugleich mit der Straßenoberfläche verlegt werden. Führt eine Niveaudifferenz von 17 Millimetern zum Sturz von Passanten, kann der Geschäftsinhaber, dem die Zugangsfläche zuzurechnen ist, haftbar gemacht werden. Sachverhalt Als die Klägerin zu ihrem Auto gehen wollte, kam sie vor dem Eingangsbereich [...]