Impressum-Generator – Abmahnung von AdSimple – Hilfe vom Rechtsanwalt
Abmahnung von Rechtsanwältin in Sache AdSimple
Ein Mandanten von uns haben Ihr Impressum über die Website von AdSimple erstellt. Der Dienst ist als kostenlos ausgepriesen. Dies allerdings nur dann, wenn das erstellte Impressum samt Quellenangabe und Link auf die Website gestellt wird. Dies wurde von unserem Mandanten übersehen und er hat das Impressum und auch die Datenschutzerklärung ohne einen solchen Hinweis online gestellt.
Kurze Zeit später erhielt er von einer Rechtsanwältin aus Wien eine Abmahnung. Er soll das Impressum und die Datenschutzerklärung entfernen, sich zur Unterlassung verpflichten und insgesamt EUR 1.250 bezahlen. Außerdem solle er sich zu Stillschweigen verpflichten. Mit der Verpflichtung zu Stillschweigen wird auch auf strafrechtliche Bestimmungen der Üblen Nachrede, der Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung verwiesen.
Was ist zu tun?
Als erstes: Ruhe bewahren. Wir raten auch von einer direkten Kontaktaufnahme mit der Firma oder deren Rechtsanwältin ab. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kosten für die Rechtsanwaltskanzlei von AdSimple noch höher werden. Jedes E-Mail und jedes Telefonat könnte auf Basis einer Bemessungsgrundlage bei Urheberrechtsstreitigkeiten von EUR 43.200 zusätzlich eingefordert werden. Selbst ein kurzes Telefonat könnte die Sache nach dem Rechtsanwaltstarif um EUR 104,76, bei einem zusätzlichem ausführlichem Brief sogar um EUR 180,48 verteuern.
Wenn Sie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben erhalten haben, kontaktieren Sie uns möglichst umgehend, da mit dem Anwaltsschreiben in der Regel auch die gesetzte Frist zu laufen beginnt.
ACHTUNG: Auf Grund der großen Anzahl an Geschädigenanfragen können wir keine kostenlose Erstberatung mehr übernehmen. Leider sind nicht alle Fälle gleich gelagert und sind aus unserer Sicht teilweise berechtigt, teilweise unberechtigt. Um den Geschädigten dennoch eine kompetente und unbürokratische Rechtsvertretung anbieten zu können, haben wir für die Erstprüfung, ein persönliches Telefon- oder Beratungsgespräch sowie ein Anwortschreiben an die Rechtsanwältin eine Selbstkostenpauschale von EUR 250.- eingeführt.
Wenn dies für Sie in Frage kommt, übermitteln Sie uns das Aufforderungsschreiben sowie ihre Firmen- und Kontaktdaten samt Telefonnummer. Wir kommen dann so schnell wie möglich auf Sie zu um die für Sie ideale Strategie zur Abwehr der Ansprüche auszuarbeiten.