Neue Entscheidung des EuGH könnte Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge unzulässig machen

Neue Entscheidung des OGH stärk Rechte der Kreditnehmer (2 Ob 238/23y):

 

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung

Ein zur Unterlassungsklage berechtigter Verband hat gegen eine österreichische Bank geklagt, die ihren Kunden Bearbeitungsgebühren für Kredite in Rechnung stellt. Diese einmalige Gebühr beträgt 4,000% des Kreditbetrags und wird direkt dem Kreditkonto belastet. Zusätzlich werden Erhebungsspesen, Überweisungsspesen sowie Kosten für Porto und Drucksorten vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen. Der Verband fordert, dass die Bank diese Praktiken unterlässt, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen.

Entscheidungen der Gerichte

Das Erstgericht stimmte der Forderung des Verbands zu und setzte eine Frist von vier Monaten für das Verbot dieser Praktiken. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung weitgehend, erlaubte jedoch weiterhin eine Kontoführungsgebühr. Es argumentierte, dass die Bearbeitungsgebühr nicht länger als kontrollfreie Hauptleistung angesehen werden kann und intransparent sowie unverhältnismäßig sei.

Wichtige rechtliche Erkenntnisse

Die rechtliche Diskussion konzentriert sich darauf, ob Bearbeitungsgebühren eine Hauptleistung darstellen, die vom Vertrag nicht getrennt betrachtet werden kann, oder ob sie als separate, überprüfbare Kosten zu behandeln sind. Das Berufungsgericht neigte zur Ansicht, dass solche Gebühren kontrolliert und auf ihre Fairness und Transparenz hin überprüft werden müssen. Es wurde festgestellt, dass die Gebühren die Verbraucher unangemessen benachteiligen und nicht klar genug dargelegt sind.

Bedeutung für Verbraucher

Diese Entscheidung ist besonders wichtig für Verbraucher, da sie darauf hinweist, dass Banken ihre Gebührenstrukturen klar und transparent gestalten müssen. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie das Recht haben, eine detaillierte Aufschlüsselung und Rechtfertigung der Gebühren zu fordern, die ihnen berechnet werden.

Fazit und Handlungsaufforderung

Die Rechtsprechung entwickelt sich weiterhin zugunsten des Verbraucherschutzes. Wenn Sie als Kreditnehmer das Gefühl haben, dass Ihnen unberechtigte oder intransparente Gebühren berechnet werden, sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie vor ungerechtfertigten finanziellen Belastungen geschützt sind. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Optionen zu besprechen und Unterstützung zu erhalten.

 

Kontakt

Pichler Rechtsanwalt GmbH

Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.

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