Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Das Thema Arbeitsrecht betrifft jeden. Unabhängig davon, ob als Unternehmer oder als Angestellter oder Arbeiter. In Österreich gibt es sehr viele unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, die je nach konkreter Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich sind. Angestellte werden teilweise anders behandelt, als Arbeiter. Weiters ist von Branche zu Branche auch zu beachten, dass unterschiedliche Kollektivverträge gelten können. Darüber hinaus gibt es noch Mitarbeiter von freien Berufen, zB Assistentinnen von Ärzten, Journalisten oder auch Angestellte von Steuerberatern. Nicht jede Branche hat ihren eigenen Kollektivvertrag. Teilweise gibt es für einzelne Branchen auch gar keinen.

In der Praxis ist im Bereich Arbeitsrecht die größte Frage, ob eine Kündigung bzw. Entlassung zu Recht erfolgt ist. Mit dieser Frage sind oft weitgehende Konsequenzen verbunden, beispielsweise die Frage, ob der Dienstnehmer eine Abfertigung (alt) erhält, Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen etc. Gerade bei langjährigen Mitarbeitern kann es sich hiebei um sehr hohe Zahlungen handeln, die der Unternehmer mitunter auszahlen muss. Im Vorfeld sollte also bereits genau geprüft werden, was rechtlich zulässig ist oder nicht. So können auf beiden Seiten unliebsame Konsequenzen vermieden werden.

 

KÜNDIGUNG UND ENTLASSUNG

Von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird dann gesprochen, wenn entweder der Dienstnehmer oder der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist auflöst. Neben Kündigungsfristen sind – je nach vertraglicher Gestaltung oder Kollektivvertrag – mitunter auch Kündigungstermine einzuhalten, zB jeweils das Monatsende oder das Quartalsende. Nicht selten kommt es auch vor, dass der Arbeitgeber eine Entlassung ausspricht.

Damit eine solche berechtigt ist, bedarf es besonderer Gründe, die eine „normale“ Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Auch hier gibt es wiederum Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern. Ist eine Entlassung berechtigt, wird das Dienstverhältnis nicht nur vorzeitig aufgelöst, sondern der Mitarbeiter verliert auch mitunter seine Abfertigungsansprüche (alt), offenen Resturlaub und natürlich mit sofortiger Wirkung seine Arbeitsstelle.

Umgekehrt gibt es auch den Fall, dass für einen Mitarbeiter die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und auch die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar sind, wenn seitens des Arbeitgebers gewisse schwerwiegende Vorkommnisse passiert sind. In diesem Fall spricht man von einem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers. Ob er seine restlichen Ansprüche bekommt oder nicht, ist wiederum von der Frage abhängig, ob ein berechtigter Grund hiefür vorliegt. Ungeachtet ob bei einer Entlassung oder einem vorzeitigen Austritt ein berechtigter Grund dafür vorliegt, wird das Arbeitsverhältnis aber immer mit sofortiger Wirkung beendet. Nur in ganz seltenen Fällen gibt es hier Ausnahmen, dass die Kündigung gar nicht wirksam ist. Die Frage der Berechtigung ist aber relevant, da es darum geht, welche Ansprüche dem Dienstnehmer auszuzahlen sind. Auch kann das Thema Konkurrenzverbot hier eine Rolle spielen.

 

URLAUB

Dem Mitarbeiter steht selbstredend auch Urlaub zu. Dieser beträgt grundsätzlich fünf Wochen/Jahr. Bei älteren Arbeitnehmern kann der Urlaubsanspruch auch sechs Wochen betragen. Darunter gibt es auch Kollektivverträge, die hier Sonderleistungen regeln. Im Arbeitsvertrag können allerdings auch hier regelmäßig abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Dazu gibt es Dienstverträge, bei denen von vornherein eine höhere Anzahl an Urlaubstagen vereinbart wird oder auch dem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt wird, ein paar Monate (teilweise unbezahlt) eine Auszeit zu nehmen.

 

ARBEITSGERICHT

Das Gerichtsverfahren in Arbeitsrechtssachen ist speziell geregelt. Es gibt eigens für diese Fragenkomplexe spezialisierte Gerichte, bei denen neben dem Berufsrichter auch jeweils zwei Laienrichter mitentscheiden, ob die Ansprüche zu Recht bestehen oder nicht. Es wäre grundsätzlich auch möglich, sich in einem solchen Verfahren selbst zu vertreten und ohne Anwalt zu einer solchen Gerichtsverhandlung zu kommen, was jedoch in der Regel keine gute Idee ist. Gerade im Arbeitsrecht gibt es sehr viele gesetzliche Bestimmungen und bedarf es für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung entsprechende Erfahrung. Häufig haben Mitarbeiter die Geltendmachung von Ansprüchen gegen ihren Arbeitnehmer in ihrer Rechtsschutzversicherung ohnedies inbegriffen. Umgekehrt werden aber auch derartige Verfahren häufig von der Rechtsschutzversicherung des Unternehmers gedeckt, sodass es gar nicht notwendig ist, sich von der Arbeiterkammer Vorarlberg vertreten zu lassen.

Wenn es in dem Arbeitsrechtsverfahren wirklich um etwas geht, empfehlen wir, die Angelegenheit lieber gleich einen Profi zu übergeben. Gerade in Arbeitsrechtsverfahren können auch im Vorfeld strategische Fehler begangen werden, die sich dann in weiterer Folge nicht mehr korrigieren lassen.

Da Arbeitsrecht zu einer unserer Kanzleischwerpunkte zählt, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie von uns bestens vertreten werden. Wir kennen sowohl die Standpunkte der Unternehmer, aber auch die der Arbeitnehmer. Gerade dadurch wissen wir, wo die neuralgischen Punkte in Ihrem Verfahren liegen und können genau dort ansetzen, um Ihren Erfolg im Arbeitsgerichtsprozess durchzusetzen.